Weiterbildung in Systemischer Supervision
Eingangsvoraussetzungen Systemische Supervision
Folgende Voraussetzungen müssen bei Beginn der Weiterbildung erfüllt sein:
1. In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften. (Ausnahmen sind möglich z. B. bei qualifiziertem Berufsabschluss im psychosozialen Bereich oder gleichwertiger beruflicher Tätigkeit.)
2. Mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit sozialen Systemen.
3. Anerkennung als „Systemische/r BeraterIn (DGSF)“, Anerkennung als „Systemische/r TherapeutIn (DGSF)“ oder Abschluss einer vergleichbaren systemischen Weiterbildung. (Ausnahmeregelung ist möglich, wenn sowohl eine andere Zusatzausbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution, z. B. eine Beratungs-, Therapie- oder Mediationsausbildung, Umfang mind. 300 Std., als auch eine systemische Fortbildung mit einem Umfang von mind. 100 UE geleistet wurden.)
4. Im Verlauf der letzten 5 Jahre Teilnahme an mind. 30 Sitzungen Supervision bei DGSF/SG-anerkannten (oder anderen fachbezogenen Verbänden – BdP-, DGSv- etc. anerkannten) SupervisorInnen in zwei unterschiedlichen SV-Formen, die u. a. im Rahmen der vorangegangenen Weiterbildung absolviert wurden.
5. Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Supervision während der Weiterbildung.